Böker Leopard-Damast III 42 Gold Taschenmesser 10 cm Klinge

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Artikelnummer: 49KM110229DAM Kategorien: , , , Schlagwort: Marke:
Hersteller/Anbieter: Heinrich Böker Baumwerk GmbH, Schützenstr. 30, 42659 Solingen, info@boker.de

Beschreibung

Das Böker Leopard-Damast III 42 Gold Taschenmesser ist ein echter hingucker und ein absolutes Sammlerstück. Die vergoldete Damastklinge sowie die weiteren Details wie der goldfarbene Clip und Schrauben, dazu die Fat Carbon Einlage im Griff geben diesem Taschenmesser seine einzigartige Erscheinung.

Die wunderschöne vergoldete Damastklinge, handgeschmiedet von Andreas Heinrichs, besteht aus 300 Lagen und weist eine Härte von ca. 62 HRC auf. Das Böker Leopard-Damast III 42 Gold, hier mit der Nummer 24, ist ein limitiertes Taschenmesser das so nicht mehr erhältlich ist.


Details:

  • Klingenschliff: glatt
  • Klingenstahl: Damast 300 Lagen von Andreas Heinrichs
  • Rostfrei: nein
  • Griffmaterial: Aluminium mit Fat Carbon Einlage
  • Gesamtlänge: ca. 22,5 cm
  • Klingenlänge: ca. 10 cm
  • Gewicht: 150 gr
  • Ausführung: Linerlock Arretierung/Zweihand
  • Verpackung: Box inkl. Stofftasche
  • Marke: Böker Manufaktur in Solingen
  • Hersteller-Art.-Nr.: 110229DAM
  • Produziert in: Solingen, Deutschland

Zusätzliche Informationen

Produkt Besonderheiten

Hergestellt in

Solingen, Deutschland

Klingenmaterial

Damaststahl durchgehend/nicht rostfrei

Artikel

Begleitmesser, Klappmesser, Outdoormesser, Sportmesser

Taschenmesser

mit Arretierung, Zweihandbedienung

Warnhinweise und Sicherheitsinformationen

Bitte Vorsicht beim auspacken/aufklappen, unsere Klingen sind sehr scharf, Messer sind scharf, bei nicht sachgemäßem Gebrauch oder unvorsichtige Handhabung besteht Verletzungsgefahr

Hinweis zu gesetzl. Einschränkungen (§42 des WaffG) für das Mitführen von Messern

Hinweis zu gesetzl. Einschränkungen (§42 des WaffG) für das Mitführen von Messern

Bitte beachte, dass für das Tragen (Mitführen) von Messern in Deutschland gesetzliche Regelungen (§42 des WaffG) zu beachten sind. Davon betroffen können bei Veranstaltungen, im Öffentlichen Verkehr und in Messerverbotszonen jede Art von Messern sein. Insbesondere für Klappmesser bei dem sich die arretierbare Klinge mit einer Hand öffnen lässt (Einhandmesser) und feststehende Messer mit einer Klinge die länger ist als 12 cm gelten strengere Einschränkungen.

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