G. Wieland Secondhand Halbintegral Ginkgo 14 cm Klinge aus 1.1545 Griff Gidgee-Maserholz*

 2.490,00

Enthält 19% MwSt.
zzgl. Versand
Lieferzeit: 3-7 Tage*

Auf Lager!

*Vitrinenstück aus zweiter Hand
Kauf ab 18 Jahren
Beratung unter Tel/WhatsApp 08022 9159060
Artikelnummer: 18TM226393 Kategorien: , Schlagwort:
Hersteller/Anbieter: De Rosa feine Messer, Rosenstraße 1, 83684 Tegernsee, messer-derosa.shop

Beschreibung

Wunderschönes G. Wieland Halbintegral Ginkgo mit Griff aus Gidgee-Maserholz und Hamon-Klinge.

*WICHTIG: Das Messer ist ein Vitrinenstück aus zweiter Hand, somit wird es als Gebraucht deklariert und verkauft. Leichte Gebrauchsspuren insbesondere an der Lederscheide können vorhanden sein, die Bilder zeigen das angebotene Originalstück.


Details:

  • Bauart: feststehend
  • Klingenstahl: Kohlenstoffstahl
  • Rostfrei: NEIN
  • Griffmaterial: Gidgee-Maserholz
  • Gesamtlänge: ca. 29 cm
  • Klingenlänge: ca. 14 cm
  • Inklusive handgefertigte Steckscheide aus Leder
  • Mit Zertifikat
  • Weitere Verpackung: Reißverschlusstasche
  • Messermacher: G. Wieland
  • Handgefertigt in: Deutschland

Zusätzliche Informationen

Produkt Besonderheiten

Marke

G. Wieland

Hergestellt in

Deutschland

Artikel

Sammlermesser

Klingenmaterial

Kohlenstoffstahl nicht rostfrei

Weitere Merkmale

Das Messer ist aus Zweiter Hand, somit wird es als Gebraucht deklariert und verkauft, Gebrauchsspuren insbesondere an der Lederscheide sind vorhanden, bzw. möglich

Weitere Hinweise

Einschränkungen beim Mitführen laut §42 des WaffG, Kauf ab 18 Jahren

Warnhinweise und Sicherheitsinformationen

Bitte Vorsicht beim auspacken/aufklappen, unsere Klingen sind sehr scharf, Messer sind scharf, bei nicht sachgemäßem Gebrauch oder unvorsichtige Handhabung besteht Verletzungsgefahr

Hinweis zu gesetzl. Einschränkungen (§42 des WaffG) für das Mitführen von Messern

Hinweis zu gesetzl. Einschränkungen (§42 des WaffG) für das Mitführen von Messern

Bitte beachte, dass für das Tragen (Mitführen) von Messern in Deutschland gesetzliche Regelungen (§42 des WaffG) zu beachten sind. Davon betroffen können bei Veranstaltungen, im Öffentlichen Verkehr und in Messerverbotszonen jede Art von Messern sein. Insbesondere für Klappmesser bei dem sich die arretierbare Klinge mit einer Hand öffnen lässt (Einhandmesser) und feststehende Messer mit einer Klinge die länger ist als 12 cm gelten strengere Einschränkungen.