H. Schmidbauer Hunter Jagdmesser feststehend Oosik 9 cm Damastklinge

 2.900,00

Enthält 19% MwSt.
zzgl. Versand
Lieferzeit: 3-7 Tage*

Auf Lager!

> Versand mit DHL frei ab € 79
> Fragen gerne unter TEL/WhatsApp 080229159060
> Lokaler Fachhändler in Tegernsee (Bayern)
Hersteller/Anbieter: H. Schmidbauer, Schnebes 11, 95355 Presseck, schmidbauer-messer.de

Beschreibung

Edles Schmidbauer Hunter Jagdmesser feststehend mit Klinge, Zwinge und Endkappe aus schönstem Damaststahl. Der Griff aus edlem Oosik komplettiert das handgefertigte Unikat von H. Schmidbauer das auch als Trachtenmesser in der Lederhose eine richtig gute Figur macht.

Als Mitglied der Deutschen Messermachergilde ist H. Schmidbauer bekannt für seine exklusiven Messern aus edelsten Materialien. In jedem Schmidbauer-Messer stecken viele Stunden Handarbeit drin, die Klingen werden ausgefeilt und mit höchster Prezision fein Handgeschliffen. H. Schmidbauer ist dafür bekannt, dass er kein Messer ein zweites Mal baugleich fertigt, somit handelt es sich immer um einen Unikat, das in Qualität und Ausführung absolut einzigartig ist. Dennoch ist sein unverkennbarer Stil, dass sich in der Formgebung, in der Materialauswahl und den höchsten Qualitätsanspruch zeigt, das was viele Messersammler und Jäger in hohem Maße schätzen.


Details:

  • Bauart: Jagdmesser feststehend
  • Klingenstahl: Messer Werk Damast
  • Klingenhärte: 60 +/- HRC
  • Rostfrei: NEIN
  • Griffmaterial: Oosik
  • Gesamtlänge: ca. 20 cm
  • Klingenlänge: ca. 9 cm
  • Rückenstärke (dickste Stelle): 4 mm
  • Inklusive handgefertigte Steckscheide aus Leder
  • Inklusive Zertifikat/Cites
  • Weitere Verpackung: Etui
  • Messermacher: Heinrich Schmidbauer
  • Produziert in: Kulmbach, Deutschland

Zusätzliche Informationen

Produkt Besonderheiten

Hergestellt in

Deutschland

Artikel

Begleitmesser, Jagdmesser, Sammlermesser

Klingenmaterial

Damaststahl durchgehend/nicht rostfrei

Weitere Hinweise

Einschränkungen beim Mitführen laut §42 des WaffG

Warnhinweise und Sicherheitsinformationen

Bitte Vorsicht beim auspacken/aufklappen, unsere Klingen sind sehr scharf, Messer sind scharf, bei nicht sachgemäßem Gebrauch oder unvorsichtige Handhabung besteht Verletzungsgefahr

Hinweis zu gesetzl. Einschränkungen (§42 des WaffG) für das Mitführen von Messern

Hinweis zu gesetzl. Einschränkungen (§42 des WaffG) für das Mitführen von Messern

Bitte beachte, dass für das Tragen (Mitführen) von Messern in Deutschland gesetzliche Regelungen (§42 des WaffG) zu beachten sind. Davon betroffen können bei Veranstaltungen, im Öffentlichen Verkehr und in Messerverbotszonen jede Art von Messern sein. Insbesondere für Klappmesser bei dem sich die arretierbare Klinge mit einer Hand öffnen lässt (Einhandmesser) und feststehende Messer mit einer Klinge die länger ist als 12 cm gelten strengere Einschränkungen.