J. Greiss Secondhand Bowiemesser Damastklinge (16 cm) Wüsteneisenholz*

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*Vitrinenstück aus zweiter Hand
Kauf ab 18 Jahren
Beratung unter Tel/WhatsApp 08022 9159060
Artikelnummer: 00TM226391 Kategorie: Schlagwort:
Hersteller/Anbieter: De Rosa feine Messer, Rosenstraße 1, 83684 Tegernsee, messer-derosa.shop

Beschreibung

Das Greiss Bowiemesser mit Klinge, Parierstange und Abschluss aus schönstem Damaststahl und Griff aus edlem Wüsteneisenholz ist ein handgefertigtes Unikat in bester Qualität und Ausführung für den ambitionierten Sammler.

*WICHTIG: Das Messer ist ein Vitrinenstück aus zweiter Hand, somit wird es als Gebraucht deklariert und verkauft. Leichte Gebrauchsspuren insbesondere an der Lederscheide können vorhanden sein, die Bilder zeigen das angebotene Originalstück.


Details:

  • Bauart: Bowiemesser feststehend
  • Klingenstahl: Rados Damast
  • Rostfrei: NEIN
  • Griffmaterial: Wüsteneisenholz Parierstange und Abschluss Damast
  • Gesamtlänge: ca. 28 cm
  • Klingenlänge: ca. 16 cm
  • Rückenstärke (dickste Stelle): 5 mm
  • Inklusive handgefertigte Steckscheide aus braunem Leder
  • Ohne Zertifikat
  • Weitere Verpackung: Etui
  • Messermacher: Jockl Greiss
  • Handgefertigt in: Deutschland (Damaststahl Jerry Rados USA)

Zusätzliche Informationen

Produkt Besonderheiten

Marke

J. Greiss

Hergestellt in

USA, Deutschland

Artikel

Sammlermesser

Klingenmaterial

Damaststahl durchgehend/nicht rostfrei

Weitere Hinweise

Einschränkungen beim Mitführen laut §42 des WaffG, Kauf ab 18 Jahren

Weitere Merkmale

Das Messer ist aus Zweiter Hand, somit wird es als Gebraucht deklariert und verkauft, Gebrauchsspuren insbesondere an der Lederscheide sind vorhanden, bzw. möglich

Warnhinweise und Sicherheitsinformationen

Bitte Vorsicht beim auspacken/aufklappen, unsere Klingen sind sehr scharf, Messer sind scharf, bei nicht sachgemäßem Gebrauch oder unvorsichtige Handhabung besteht Verletzungsgefahr

Hinweis zu gesetzl. Einschränkungen (§42 des WaffG) für das Mitführen von Messern

Hinweis zu gesetzl. Einschränkungen (§42 des WaffG) für das Mitführen von Messern

Bitte beachte, dass für das Tragen (Mitführen) von Messern in Deutschland gesetzliche Regelungen (§42 des WaffG) zu beachten sind. Davon betroffen können bei Veranstaltungen, im Öffentlichen Verkehr und in Messerverbotszonen jede Art von Messern sein. Insbesondere für Klappmesser bei dem sich die arretierbare Klinge mit einer Hand öffnen lässt (Einhandmesser) und feststehende Messer mit einer Klinge die länger ist als 12 cm gelten strengere Einschränkungen.

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