W. Dell Secondhand Taschenmesser Becker-Lock 8 cm Klinge RWL-34*

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*Vitrinenstück aus zweiter Hand
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Artikelnummer: 06KM8888984 Kategorien: , Schlagwort:
Hersteller/Anbieter: De Rosa feine Messer, Rosenstraße 1, 83684 Tegernsee, messer-derosa.shop

Beschreibung

Handgefertigtes Taschenmesser von Wolfang Dell in feister Qualität. Die RWL-34 Klinge wird mit dem einzigartigen Becker-Lock arretiert, die besondere Lasergravur auf dem Griff unterstreicht die Wertigkeit dieses Sammlermessers.

*WICHTIG: Das Messer ist ein Vitrinenstück aus zweiter Hand, somit wird es als Gebraucht deklariert und verkauft. Leichte Gebrauchsspuren können vorhanden sein, die Bilder zeigen das angebotene Originalstück.


Details:

  • Bauart: Klappmesser mit Arretierung
  • Klingenstahl: RWL-34
  • Klingenhärte: 59 +/- HRC
  • Rostfrei: Ja
  • Griff: Titanplatine mit Lasergravur Design Basket Weave von der Fa. Reichle, Bissingen-Teck
  • Gesamtlänge: ca. 19 cm
  • Klingenlänge: ca. 8 cm
  • Gewicht: ca. 120 gr
  • Ohne Etui
  • Inklusive Zertifikat
  • Weitere Verpackung: Reißverschlusstasche
  • Messermacher: W. Dell
  • Produziert in: Deutschland

Zusätzliche Informationen

Produkt Besonderheiten

Marke

W. Dell

Hergestellt in

Deutschland

Artikel

Sammlermesser

Klingenmaterial

Klingenstahl rostfrei

Taschenmesser

Einhandbedienung, mit Arretierung

Weitere Hinweise

Einschränkungen beim Mitführen laut §42 des WaffG

Weitere Merkmale

Das Messer ist aus Zweiter Hand, somit wird es als Gebraucht deklariert und verkauft, Gebrauchsspuren insbesondere an der Lederscheide sind vorhanden, bzw. möglich

Warnhinweise und Sicherheitsinformationen

Bitte Vorsicht beim auspacken/aufklappen, unsere Klingen sind sehr scharf, Messer sind scharf, bei nicht sachgemäßem Gebrauch oder unvorsichtige Handhabung besteht Verletzungsgefahr

Hinweis zu gesetzl. Einschränkungen (§42 des WaffG) für das Mitführen von Messern

Hinweis zu gesetzl. Einschränkungen (§42 des WaffG) für das Mitführen von Messern

Bitte beachte, dass für das Tragen (Mitführen) von Messern in Deutschland gesetzliche Regelungen (§42 des WaffG) zu beachten sind. Davon betroffen können bei Veranstaltungen, im Öffentlichen Verkehr und in Messerverbotszonen jede Art von Messern sein. Insbesondere für Klappmesser bei dem sich die arretierbare Klinge mit einer Hand öffnen lässt (Einhandmesser) und feststehende Messer mit einer Klinge die länger ist als 12 cm gelten strengere Einschränkungen.