M. Neumaier Kochmesser Kohlenstoffstahl handgeschmiedet 21 cm Klinge

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Hersteller/Anbieter: Moritz Neumaier, Aynger Str. 20, 85653 Ayng, moritz.neumaier@gmx.net

Beschreibung

Das Kochmesser Kohlenstoffstahl handgeschmiedet von M. Neumaier ist ein absoluter Hingucker. Das einzigartige Design und die top geschärfte Klinge macht einfach nur Freude!


Details:

  • Klingenform: breite Universalklinge
  • Schliff: beidseitig glatt geschliffen
  • Klingenstahl: 1.2842
  • Klingenhärte: 60 +/- HRC
  • Klingenlänge: ca. 21 cm
  • Gesamtlänge: ca. 37,5 cm
  • Griffmaterial: Live-Edge-Goldfieldknolle/Hitzepatiniertem Kupfer
  • Herstellungsvariante: Handgeschmiedet
  • Rostfrei: NEIN
  • Spülmaschinengeeignet: NEIN
  • Griff: ergonomisch gerformt
  • Struktur: Glatte dennoch griffige Oberfläche
  • Schmiede: M. Neumaier
  • Handgefertigt in: Siegertsbrunn

Zusätzliche Informationen

Produkt Besonderheiten

Marke

Moritz Neumeier

Hergestellt in

Bayern

Klingenmaterial

Kohlenstoffstahl nicht rostfrei

Artikel

Carbonstahlmesser, Chefmesser, Handgemacht, Handgeschmiedet, Kochmesser, Universalmesser

Weitere Merkmale
Warnhinweise und Sicherheitsinformationen

Bitte Vorsicht beim auspacken/aufklappen, unsere Klingen sind sehr scharf, Messer sind scharf, bei nicht sachgemäßem Gebrauch oder unvorsichtige Handhabung besteht Verletzungsgefahr

So pflegst und wartest Du deine nicht rostfreien Messer richtig:

So pflegst und wartest Du deine nicht rostfreien Messer richtig:

Ein gutes Messer ist ein Werkzeug fürs Leben, damit Du lange Freude an deine nicht rostfreien Messern aus Kohlenstoff-/Damaststahl hast, beachte bitte folgende Informationen.

1. Wie pflege ich meine Messer?

Nicht rostfreie Stähle möglichst gleich nach Gebrauch kurz per Hand abspülen und gut abtrocknen, dann, insbesondere während der ersten Wochen, mit ein wenig Keimöl einreiben.

Eine gewisse Patina, sprich eine ungleichmäßige teilweise dunkle Verfärbung der Klinge welches besonders am Anfang auffällt ist eine natürliche Gegebenheit des Materials, dies ist unbedenklich und sollte bitte nicht entfernt werden, da es einen zusätzlichen Schutz vor Rost bietet.

2. Wie und mit was schleife ich meine Messer?

Für das regelmäßige Abziehen empfehle ich einen Lederstreichriemen, einen guten feinen Wetzstahl kannst Du auch verwenden. Achte insbesondere bei härteren Klingen, dass der Wetzstahl dafür ausgelegt ist.

Das Abziehen dient einer langanhaltenden Schärfe und einen sauberen Schnitt.

Zum Schleifen empfehle ich Wassersteine, in der Regel reicht ein guter Kombistein mit 1000/5000er oder 1000/6000er Körnung (Größe ca. 20x5 cm, hat sich bei mir gut bewährt) aus.

Eine noch feinere Körnung, z. B. 8000er erzeugt bei einem guten Stahl noch mehr schärfe, eine gröbere Körnung brauchst Du nur bei sichbaren Scharten, bzw. bei starke Abnutzung der Klinge.

Klingen mit Wellenschliff/Säge, Besteckmesser, Scheren oder auch Zangen am besten zum schleifen geben.

Nutze gerne auch meinen Schleifservice, oder gebe deine Messer, Scheren usw. zum schleifen in eine nahegelegene Werkstatt deines Vertrauens ab.

Nähere Informationen findest Du in meinem Beitrag über das Schleifen.

3. Welche Schneidunterlage verwende ich am besten?

Am besten sind Schneidebretter aus Holz  oder Kunststoff, achte darauf, dass die Schneidunterlage möglichst im Vergleich zum Stahl weich ist, also verwende kein Glas, Steingut oder Ähnliches. Ich bin ein Fan von Schneidbretter aus Holz, diese schonen die Klinge, sind langlebig und hygienisch.

Hierzu habe ich zusätzlich auch einen kleinen Beitrag verfasst.

4. Wie kann ich meine Messer Sicher und Griffbereit verstauen?

Ob Messerblock, Magnetleiste oder Messertasche es gibt je nach Gusto und Bedarf die verschiedensten Möglichkeiten Deine Messer sicher und griffbereit zu verstauen.

Siehe hierzu gerne auch meinem Beitrag zur Aufbewahrung von Messer im Blog an.

 

Claudio De Rosa

De Rosa feine Messer am Tegernsee

Hinweis zu gesetzl. Einschränkungen (§42 des WaffG) für das Mitführen von Messern

Hinweis zu gesetzl. Einschränkungen (§42 des WaffG) für das Mitführen von Messern

Bitte beachte, dass für das Tragen (Mitführen) von Messern in Deutschland gesetzliche Regelungen (§42 des WaffG) zu beachten sind. Davon betroffen können bei Veranstaltungen, im Öffentlichen Verkehr und in Messerverbotszonen jede Art von Messern sein. Insbesondere für Klappmesser bei dem sich die arretierbare Klinge mit einer Hand öffnen lässt (Einhandmesser) und feststehende Messer mit einer Klinge die länger ist als 12 cm gelten strengere Einschränkungen.