Laguiole en Aubrac Taschenmesser Mammutelfenbein Doppelplatine Explosionsdamast

 1.149,00

Enthält 19% MwSt.

Sichern Sie sich jetzt dieses handgearbeitete Taschenmesser mit einer Klinge aus Explosionsdamast, aus der französischen Manufaktur Laguiole en Aubrac, bevor es jemand anders tut!

Nicht vorrätig

Erhältlich nach Absprache
Persönlich für Sie da TEL/WhatsApp 080229159060
Sie kaufen beim lokalen Fachhändler vom Tegernsee
Artikelnummer: 43TKWOF0426-11 Kategorien: , , , Schlagwort: Marke:
Hersteller/Anbieter: Laguiole en Aubrac, 2 rue Eugene Salettes, 12500 Espalion, Aveyron, Frankreich, accueil@laguiole-en-aubrac.fr

Dieses handgearbeitete Taschenmesser mit einer Klinge aus Explosionsdamast, aus der französischen Manufaktur Laguiole en Aubrac, ist mit eine fein gearbeiteten typischen Biene ausgestattet, dass durch die Fertigung aus Damaststahl umso mehr ins Auge fällt. Die edlen Griffschalen aus Mammutelfenbein harmonieren wunderbar mit den Backen aus Damaststahl und die reich verziehrten Doppelplatinen – ein einzigartiges Sammlerstück!


Details:

  • Klingenschliff: glatt
  • Klinge, Biene, Backen: Damaststahl
  • Griffmaterial: Mammutelfenbein
  • Grifflänge: ca. 12 cm
  • Gesamtlänge: ca. 22 cm
  • Rückenfeder: geschmiedet und guillochiert
  • Klinge feststellbar: Nein
  • Verpackung: Holzbox mit Infoblatt
  • Rostfrei: NEIN
  • Marke: Laguiole en Aubrac Frankreich
  • Produziert in: Frankreich

Produktdetails

Hergestellt in

Frankreich

Artikel

Begleitmesser, Klappmesser

Taschenmesser

ohne Arretierung, Zweihandbedienung

Warnhinweise und Sicherheitsinformationen

Bitte Vorsicht beim auspacken/aufklappen, unsere Klingen sind sehr scharf, Messer sind scharf, bei nicht sachgemäßem Gebrauch oder unvorsichtige Handhabung besteht Verletzungsgefahr

Hinweis zu gesetzl. Einschränkungen (§42 des WaffG) für das Mitführen von Messern

Bitte beachten Sie, dass für das Tragen (Mitführen) von Messern in Deutschland gesetzliche Regelungen (§42 des WaffG) zu beachten sind. Davon betroffen können bei Veranstaltungen, im Öffentlichen Verkehr und in Messerverbotszonen jede Art von Messern sein. Insbesondere für Klappmesser bei dem sich die arretierbare Klinge mit einer Hand öffnen lässt (Einhandmesser) und feststehende Messer mit einer Klinge die länger ist als 12 cm gelten strengere Einschränkungen.