Victorinox Schweizer Taschenmesser Outrider 8 cm Hauptklinge 14 Funktionen

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Artikelnummer: 79TM08513 Kategorien: , , Schlagwort:
Hersteller/Anbieter: Victorinox AG, Schmiedgasse 57, 6438 Ibach, Schweiz, info@victorinox.comVerantwortliche Person: Victorinox Deutschland GmbH, Alfred-Nobel-Str. 5, 79761 Waldshut-Tiengen, info@victorinox.com

Beschreibung

Das Schweizer Taschenmesser Outrider gehört, mit einer Größe von 111 mm, zu der großen Modellreihe der Workman-Messer und bietet 14 praktische Funktionen.

Das berühmte Schweizer Taschenmesser aus dem Hause Victorinox, eine schier unendliche Vielfalt an praktischen Werkzeugen für den Alltag, den Sport und die Arbeit im handlichen Taschenformat zum immer dabei haben.


Funktionen:

  1. Klinge groß
  2. Korkenzieher
  3. Dosenöffner mit
  4. – Schraubendreher 3 mm
  5. Kapselheber mit
  6. – Schraubendreher 7 mm
  7. – Drahtabisolierer
  8. Stech-/Bohrahle
  9. Schere
  10. Holzsäge
  11. Philipps Schraubendreher 0/1 lang
  12. Ring
  13. Pinzette
  14. Zahnstocher

Details:

  • Klingenstahl: 1.4110
  • Rostfrei: ja
  • Griffmaterial: Kunststoff
  • Grifflänge: ca. 10,1 cm
  • Klingen & Werkzeuge feststellbar: Klinge und Kapselheber
  • Gewicht: ca. 155 gr
  • Verpackung: Schachtel
  • Marke: Victorinox
  • Hersteller-Art.-Nr.: 0.8513
  • Produziert in: Ibach-Schwyz, Schweiz

Zusätzliche Informationen

Produkt Besonderheiten

Marke

Victorinox

Hergestellt in

Schweiz

Klingenmaterial

Klingenstahl rostfrei

Artikel

Klappmesser

Taschenmesser

mit Arretierung, Zweihandbedienung

Warnhinweise und Sicherheitsinformationen

Bitte Vorsicht beim auspacken/aufklappen, unsere Klingen sind sehr scharf, Messer sind scharf, bei nicht sachgemäßem Gebrauch oder unvorsichtige Handhabung besteht Verletzungsgefahr

Hinweis zu gesetzl. Einschränkungen (§42 des WaffG) für das Mitführen von Messern

Hinweis zu gesetzl. Einschränkungen (§42 des WaffG) für das Mitführen von Messern

Bitte beachte, dass für das Tragen (Mitführen) von Messern in Deutschland gesetzliche Regelungen (§42 des WaffG) zu beachten sind. Davon betroffen können bei Veranstaltungen, im Öffentlichen Verkehr und in Messerverbotszonen jede Art von Messern sein. Insbesondere für Klappmesser bei dem sich die arretierbare Klinge mit einer Hand öffnen lässt (Einhandmesser) und feststehende Messer mit einer Klinge die länger ist als 12 cm gelten strengere Einschränkungen.

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