Leatherman Wave Plus Zweihand Werkzeugtool 18 Funktionen

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Artikelnummer: 79TM832921 Kategorie: Schlagwort:
Hersteller/Anbieter: Leatherman Tool Group INC., 12106 NE Ainsworth Circle, Portland, OR 97220, USA, leatherman.comVerantwortliche Person: Leatherman Europe GmbH, Holterkamp 16, 40880 Ratingen, leatherman.com

Beschreibung

Das Wave Plus Zweihand Wekzeugtool von Leatherman ist mit seinen über 18  Funktionen sozusagen ein praktischer Wekzeugkasten im Taschenformat das man immer dabei hat.

Werkzeugtools aus dem Hause Leatherman sind echte Alltagshelfer, je nach Bedarf kannst Du zwischen diversen Tool auswählen. Die Werkzeuge sind stabil, funktionell und langlebig, ein Leatherman Werkzeugtool hilft dir zuverlässig viele Aufgaben sofort zu erledigen, ohne erst den Werkzeugkasten holen zu müssen.


Funktionen:

  1. Spitzzange
  2. Zange
  3. Drahtschneider
  4.  Hartdraht-Schneider
  5. Crimpzange
  6. Abisolierklinge
  7. Messer (420-HC)
  8. Wellenschliffmesser (420-HC)
  9. Säge
  10. Schere
  11. Lineal (19 cm)
  12. Dosenöffner
  13. Kapselheber
  14. Holz-/Metallfeile
  15. Diamantfeile
  16. Großer Bithalter
  17. Kleiner Bithalter
  18. Mittlerer Schraubendreher

Details:

  • Ausführung: Ganzstahl
  • Rostfrei: ja
  • Grifflänge: ca. 10 cm
  • Klingen & Werkzeuge feststellbar: JA
  • Einhandbedienung: NEIN
  • Gewicht: ca. 241 gr
  • Inkl. Nylonetui
  • Verpackung: Schachtel
  • Marke: Leatherman
  • Hersteller-Art.-Nr.: 832921
  • Produziert in: USA

Zusätzliche Informationen

Produkt Besonderheiten

Marke

Leatherman

Hergestellt in

USA

Artikel

Werkzeugtool

Taschenmesser

mit Arretierung, Zweihandbedienung

Warnhinweise und Sicherheitsinformationen

Bitte Vorsicht beim auspacken/aufklappen, unsere Klingen sind sehr scharf, Messer sind scharf, bei nicht sachgemäßem Gebrauch oder unvorsichtige Handhabung besteht Verletzungsgefahr, Produkt enthält scharfe Klingen sowie Werkzeuge mit Spitze bei unsachgemäßen Gebrauch besteht Verletzungsgefahr

Hinweis zu gesetzl. Einschränkungen (§42 des WaffG) für das Mitführen von Messern

Hinweis zu gesetzl. Einschränkungen (§42 des WaffG) für das Mitführen von Messern

Bitte beachte, dass für das Tragen (Mitführen) von Messern in Deutschland gesetzliche Regelungen (§42 des WaffG) zu beachten sind. Davon betroffen können bei Veranstaltungen, im Öffentlichen Verkehr und in Messerverbotszonen jede Art von Messern sein. Insbesondere für Klappmesser bei dem sich die arretierbare Klinge mit einer Hand öffnen lässt (Einhandmesser) und feststehende Messer mit einer Klinge die länger ist als 12 cm gelten strengere Einschränkungen.