Leatherman Wingman Werkzeugtool 14 Funktionen

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Artikelnummer: 79TM832523 Kategorie: Schlagwort:

Beschreibung

Das Wingman Wekzeugtool von Leatherman ist mit seinen 14 Funktionen sozusagen ein praktischer Wekzeugkasten im Taschenformat das man immer dabei hat.

Werkzeugtools aus dem Hause Leatherman sind echte Alltagshelfer, je nach Bedarf kannst Du zwischen diversen Tool auswählen. Die Werkzeuge sind stabil, funktionell und langlebig, ein Leatherman Werkzeugtool hilft dir zuverlässig viele Aufgaben sofort zu erledigen, ohne erst den Werkzeugkasten holen zu müssen.


Funktionen:

  1. Spitzzange mit Feder
  2. Zange mit Feder
  3. Drahtschneider
  4. Abisolierklinge
  5. Kombimesser (420-HC)
  6. Schere
  7. Paketöffner
  8. Lineal (3,8 cm)
  9. Dosenöffner
  10. Kapselheber
  11. Holz-/Metallfeile
  12. Kreuzschlitz-Schraubendreher
  13. Mittlerer Schraubendreher
  14. Kleiner Schraubendreher

Details:

  • Ausführung: Ganzstahl
  • Rostfrei: ja
  • Grifflänge: ca. 10 cm
  • Klingen & Werkzeuge feststellbar: JA/NEIN
  • Einhandbedienung: JA
  • Gewicht: ca. 199 gr
  • Mit Clip
  • Inkl. Nylonetui
  • Verpackung: Schachtel
  • Marke: Leatherman
  • Hersteller-Art.-Nr.: 832523
  • Produziert in: USA

Zusätzliche Informationen

Produkt Besonderheiten

Marke

Leatherman

Hergestellt in

USA

Artikel

Werkzeugtool

Taschenmesser

Einhandbedienung, mit Arretierung

Weitere Hinweise

Einschränkungen beim Mitführen laut §42a des WaffG

Hersteller/Anbieter

Leatherman Tool Group INC., 12106 NE Ainsworth Circle, Portland, OR 97220, USA, leatherman.com

EU-Verantwortlichen

Leatherman Europe GmbH, Holterkamp 16, 40880 Ratingen, leatherman.com

Warnhinweise und Sicherheitsinformationen

Messer sind scharf, bei nicht sachgemäßem Gebrauch oder unvorsichtige Handhabung besteht Verletzungsgefahr, Produkt enthält scharfe Klingen sowie Werkzeuge mit Spitze

Hinweis zu gesetzl. Einschränkungen (§42a des WaffG) für das Mitführen von Messern

Bitte beachte, dass für das Tragen (Mitführen) von Messern in Deutschland gesetzliche Regelungen (§42a des WaffG) zu beachten sind. Davon betroffen sind insbesondere Klappmesser bei dem sich die arretierbare Klinge mit einer Hand öffnen lässt (Einhandmesser) und feststehende Messer mit einer Klinge die länger ist als 12 cm.