Zwilling Gourmet Konditorsäge/Universalmesser mit Welle 26cm Klinge Spezial-Klingenstahl

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Artikelnummer: 57KM1002429 Kategorien: , , Schlagwort: Marke:
Hersteller/Anbieter: Zwilling J. H. Henckels Europa GmbH, Grünwalder Str. 14-22, 42657 Solingen, info@zwilling.com

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Die Gourmet Konditorsäge/Universalmesser bietet eine scharfe und stabile 26 cm Klinge mit Wellenschliff. Die praktische Größe eignet sich bestens zum schneiden von Tortenböden, Kraut, Kürbis, Melonen oder auch zum streichen von Creme auf Torten.

Die lange und breite Klinge und der Wellenschliff mit langanhaltenden Schärfe machen das Messer besonders vielseitig einsetzbar. Der klassisch dreifach genietete Griff aus Kunststoff ist unempfindlich und liegt angenehm in der Hand.


Details:

  • Klingenform: lange breite Klinge
  • Schliff: einseitig mit Wellenschliff
  • Klingenstahl: Spezial-Klingenstahl
  • Klingenlänge: ca. 26 cm
  • Gesamtlänge: ca. 38 cm
  • Griffmaterial: POM-Kunststoff
  • Herstellungsvariante: Gestanzt
  • Rostfrei: JA
  • Spülmaschinengeeignet: NEIN
  • Griff: Durchgehenden Erl mit Kunststoffbacken (POM) dreifach vernietet
  • Farbe/Struktur: Schwarz mit angenehm feiner, griffiger Oberfläche
  • Marke: Zwilling
  • Serie: Gourmet
  • Hersteller-Art.-Nr.: 1002429
  • Produziert in: Solingen, Deutschland

Produktdetails

Hergestellt in

Solingen, Deutschland

Artikel

Allzweckmesser, Konditorsäge, Universalmesser, Wellenschliffmesser

Griffmaterial

Kunststoff

Warnhinweise und Sicherheitsinformationen

Bitte Vorsicht beim auspacken/aufklappen, unsere Klingen sind sehr scharf, Messer sind scharf, bei nicht sachgemäßem Gebrauch oder unvorsichtige Handhabung besteht Verletzungsgefahr

So pflegen und warten Sie Ihre rostfreien Messer richtig:

Ein gutes Messer ist ein Werkzeug fürs Leben, damit Sie lange Freude an Ihren rostfreien Messern haben, beachten Sie bitte folgende Informationen.

1. Wie pflege ich meine Messer?

Auch rostfreie Messer bitte nicht in der Spülmaschine, sondern einfach per Hand abspülen und gut abtrocknen.

Gerne zur Pflege, insbesondere der Griffe (Holz/Kunststoff), ab und an mit ein wenig Keimöl (Bitte keine Fruchtöle da diese Fruchtsäure enthalten was zu Flecken/Rost führen kann) einreiben.

Übrigens sind rostfreie Stähle nicht wirklich gänzlich rostfrei sodern erfüllen lediglich die entsprechende DIN-Norm. Stark säurehaltige Lebensmitteln können durchaus auch auf rostfreien Stählen Flecken und Flugrost verursachen.

2. Wie und mit was schleife ich meine Messer?

Für das regelmäßige Abziehen empfehle wir einen Lederstreichriemen, einen guten feinen Wetzstahl können Sie auch verwenden. Achten Sie insbesondere bei härteren Klingen, dass der Wetzstahl dafür ausgelegt ist.

Das Abziehen dient einer langanhaltenden Schärfe und einen sauberen Schnitt.

Zum Schleifen empfehle wir Wassersteine, in der Regel reicht ein guter Kombistein mit 1000/5000er oder 1000/6000er Körnung (Größe ca. 20×5 cm, hat sich gut bewährt) aus.

Eine noch feinere Körnung, z. B. 8000er erzeugt bei einem guten Stahl noch mehr schärfe, eine gröbere Körnung brauchen Sie nur bei sichbaren Scharten, bzw. bei starke Abnutzung der Klinge.

Klingen mit Wellenschliff/Säge, Besteckmesser, Scheren oder auch Zangen am besten zum schleifen geben.

Nutzen Sie gerne unseren Schleifservice, bzw. gebe Ihre Messer zum schleifen in eine nahegelegene Werkstatt deines Vertrauens ab.

Nähere Informationen finden Sie in unserem Beitrag über das Schleifen.

3. Welche Schneidunterlage verwende ich am besten?

Am besten sind Schneidebretter aus Holz  oder Kunststoff, achten Sie darauf, dass die Schneidunterlage möglichst im Vergleich zum Stahl weich ist, also verwenden Sie kein Glas, Steingut oder Ähnliches. Wir empfehlen Schneidbretter aus Holz, diese schonen die Klinge, sind langlebig und hygienisch.

Hierzu haben wir zusätzlich auch einen kleinen Beitrag verfasst.

4. Wie kann ich meine Messer Sicher und Griffbereit verstauen?

Ob Messerblock, Magnetleiste oder Messertasche es gibt je nach Gusto und Bedarf die verschiedensten Möglichkeiten Ihre Messer sicher und Griffbereit zu verstauen.

Siehen Sie hierzu gerne auch unseren Beitrag im Blog an.

 

Hinweis zu gesetzl. Einschränkungen (§42 des WaffG) für das Mitführen von Messern

Bitte beachten Sie, dass für das Tragen (Mitführen) von Messern in Deutschland gesetzliche Regelungen (§42 des WaffG) zu beachten sind. Davon betroffen können bei Veranstaltungen, im Öffentlichen Verkehr und in Messerverbotszonen jede Art von Messern sein. Insbesondere für Klappmesser bei dem sich die arretierbare Klinge mit einer Hand öffnen lässt (Einhandmesser) und feststehende Messer mit einer Klinge die länger ist als 12 cm gelten strengere Einschränkungen.

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