Felix Solingen First Class Wood Kochmesser 18 cm Klinge X50CrMoV15

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Hersteller/Anbieter: Felix Solingen GmbH, An den Eichen 6, 42699 Solingen, info@felix-solingen.de

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Das First Class Wood Kochmesser ist bestens geeignet für jedem der etwas schwerere Messer mag, der Griff mit durchgehendem Stahl und Olivenholzbacken liegt gut und fest in der Hand.

Die stabile Klinge überzeugt durch einen sauberen Abzug und eignet sich für alle gängigen Schneidarbeiten auf dem Brett.

Details:

  • Klingenform: breite Universalklinge
  • Schliff: beidseitig glatt geschliffen
  • Klingenstahl: Chrom-Molybdän-Vanadium-Stahl – X50CrMoV15
  • Klingenhärte: 55 +/- HRC
  • Klingenlänge: ca. 18 cm
  • Gesamtlänge: ca. 30,5 cm
  • Griffmaterial: andalusischem Olivenholz
  • Herstellungsvariante: Geschmiedet mit durchgehenden Erl und Doppel-Kropf
  • Rostfrei: JA
  • Spülmaschinengeeignet: NEIN
  • Griff: Angenehmer Griff mit dreifach vernietete Olivenholzbacken
  • Holzfarbe/-struktur: Hellbraun bis goldgelb mit einer besonders ansprechenden, starken Maserung durchzogen von meist dunkleren Streifen. Farbabweichungen sowie mögliche Einschlüsse/Maserwuchs sind gegeben und machen die Charakteristik des Materials aus.
  • Marke: Felix Solingen
  • Serie: First Class Wood
  • Hersteller-Art.-Nr.: 832018
  • Produziert in: Solingen, Deutschland

Produktdetails

Hergestellt in

Solingen, Deutschland

Artikel

Chefmesser, Kochmesser, Universalmesser

Griffmaterial

mit Holzgriff

Warnhinweise und Sicherheitsinformationen

Bitte Vorsicht beim auspacken/aufklappen, unsere Klingen sind sehr scharf, Messer sind scharf, bei nicht sachgemäßem Gebrauch oder unvorsichtige Handhabung besteht Verletzungsgefahr

So pflegen und warten Sie Ihre rostfreien Messer richtig:

Ein gutes Messer ist ein Werkzeug fürs Leben, damit Sie lange Freude an Ihren rostfreien Messern haben, beachten Sie bitte folgende Informationen.

1. Wie pflege ich meine Messer?

Auch rostfreie Messer bitte nicht in der Spülmaschine, sondern einfach per Hand abspülen und gut abtrocknen.

Gerne zur Pflege, insbesondere der Griffe (Holz/Kunststoff), ab und an mit ein wenig Keimöl (Bitte keine Fruchtöle da diese Fruchtsäure enthalten was zu Flecken/Rost führen kann) einreiben.

Übrigens sind rostfreie Stähle nicht wirklich gänzlich rostfrei sodern erfüllen lediglich die entsprechende DIN-Norm. Stark säurehaltige Lebensmitteln können durchaus auch auf rostfreien Stählen Flecken und Flugrost verursachen.

2. Wie und mit was schleife ich meine Messer?

Für das regelmäßige Abziehen empfehle wir einen Lederstreichriemen, einen guten feinen Wetzstahl können Sie auch verwenden. Achten Sie insbesondere bei härteren Klingen, dass der Wetzstahl dafür ausgelegt ist.

Das Abziehen dient einer langanhaltenden Schärfe und einen sauberen Schnitt.

Zum Schleifen empfehle wir Wassersteine, in der Regel reicht ein guter Kombistein mit 1000/5000er oder 1000/6000er Körnung (Größe ca. 20×5 cm, hat sich gut bewährt) aus.

Eine noch feinere Körnung, z. B. 8000er erzeugt bei einem guten Stahl noch mehr schärfe, eine gröbere Körnung brauchen Sie nur bei sichbaren Scharten, bzw. bei starke Abnutzung der Klinge.

Klingen mit Wellenschliff/Säge, Besteckmesser, Scheren oder auch Zangen am besten zum schleifen geben.

Nutzen Sie gerne unseren Schleifservice, bzw. gebe Ihre Messer zum schleifen in eine nahegelegene Werkstatt deines Vertrauens ab.

Nähere Informationen finden Sie in unserem Beitrag über das Schleifen.

3. Welche Schneidunterlage verwende ich am besten?

Am besten sind Schneidebretter aus Holz  oder Kunststoff, achten Sie darauf, dass die Schneidunterlage möglichst im Vergleich zum Stahl weich ist, also verwenden Sie kein Glas, Steingut oder Ähnliches. Wir empfehlen Schneidbretter aus Holz, diese schonen die Klinge, sind langlebig und hygienisch.

Hierzu haben wir zusätzlich auch einen kleinen Beitrag verfasst.

4. Wie kann ich meine Messer Sicher und Griffbereit verstauen?

Ob Messerblock, Magnetleiste oder Messertasche es gibt je nach Gusto und Bedarf die verschiedensten Möglichkeiten Ihre Messer sicher und Griffbereit zu verstauen.

Siehen Sie hierzu gerne auch unseren Beitrag im Blog an.

 

Hinweis zu gesetzl. Einschränkungen (§42 des WaffG) für das Mitführen von Messern

Bitte beachten Sie, dass für das Tragen (Mitführen) von Messern in Deutschland gesetzliche Regelungen (§42 des WaffG) zu beachten sind. Davon betroffen können bei Veranstaltungen, im Öffentlichen Verkehr und in Messerverbotszonen jede Art von Messern sein. Insbesondere für Klappmesser bei dem sich die arretierbare Klinge mit einer Hand öffnen lässt (Einhandmesser) und feststehende Messer mit einer Klinge die länger ist als 12 cm gelten strengere Einschränkungen.

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