Hohenmoorer Nakirimesser Dreilagenstahl mit 1.2008 Kern nicht rostfrei 16,5 cm Klinge

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Hersteller/Anbieter: Hohenmoorer Messermanufaktur, Hohenmoorer Str. 53, 27330 Asendorf, info@hohenmoorer-messermanufaktur.de

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Hohenmoorer Nakirimesser Dreilagenstahl mit 1.2008 Kern nicht rostfrei 16,5 cm Klinge
Ursprünglicher Preis war: € 459,00Aktueller Preis ist: € 445,23.
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Handgefertigtes Hohenmoorer Nakirimesser mit einer Schneidlage aus hochwertigem Kohlenstoffstahl (1.2008) gehärtet auf 62 +/- Rockwell.

Das Nakiri aus der Schmiede von Ulrich Hennicke ist bestens geeignet zum Schneiden von Gemüse, die Klinge zeigt sich stabil und scharf.

Details:

  • Klingenform: breit, rechteckig
  • Schliff: beidseitig glatt geschliffen
  • Klingenstahl: Dreilagenstahl mit einem Kern aus 1.2008 Kohlenstoffstahl
  • Klingenhärte: 62 +/- HRC
  • Klingenlänge: ca. 16,5 cm
  • Gesamtlänge: ca. 30 cm
  • Zwinge: Messing
  • Griffmaterial: Eichenholz geräuchert
  • Herstellungsvariante: Handgefertigt
  • Rostfrei: NEIN
  • Spülmaschinengeeignet: NEIN
  • Griff: Oval, Achtkant
  • Holzfarbe/-struktur: Braun bis Dunkelbraun. Farbabweichungen sowie mögliche Einschlüsse/Maserwuchs sind gegeben und machen die Charakteristik des Materials aus.
  • Schmiede: Hohenmoorer Messermanufaktur in Asendorf (Niedersachsen)
  • Handgefertigt in: Asendorf, Deutschland

Produktdetails

Hergestellt in

Asendorf, Deutschland

Artikel

Gemüsemesser, Nakiri

Griffmaterial

mit Holzgriff

Warnhinweise und Sicherheitsinformationen

Bitte Vorsicht beim auspacken/aufklappen, unsere Klingen sind sehr scharf, Messer sind scharf, bei nicht sachgemäßem Gebrauch oder unvorsichtige Handhabung besteht Verletzungsgefahr

So pflegen und warten Sie Ihre nicht rostfreien Messer richtig:

Ein gutes Messer ist ein Werkzeug fürs Leben, damit Sie lange Freude an Ihre nicht rostfreien Messern aus Kohlenstoff-/Damaststahl haben, beachten Sie bitte folgende Informationen.

1. Wie pflege ich meine Messer?

Nicht rostfreie Stähle möglichst gleich nach Gebrauch kurz per Hand abspülen und gut abtrocknen, dann, insbesondere während der ersten Wochen, mit ein wenig Keimöl einreiben.

Eine gewisse Patina, sprich eine ungleichmäßige teilweise dunkle Verfärbung der Klinge welches besonders am Anfang auffällt ist eine natürliche Gegebenheit des Materials, dies ist unbedenklich und sollte bitte nicht entfernt werden, da es einen zusätzlichen Schutz vor Rost bietet.

2. Wie und mit was schleife ich meine Messer?

Für das regelmäßige Abziehen empfehlen wir einen Lederstreichriemen, einen guten feinen Wetzstahl können Sie auch verwenden. Achten Sie insbesondere bei härteren Klingen, dass der Wetzstahl dafür ausgelegt ist.

Das Abziehen dient einer langanhaltenden Schärfe und einen sauberen Schnitt.

Zum Schleifen empfehlen wir Wassersteine, in der Regel reicht ein guter Kombistein mit 1000/5000er oder 1000/6000er Körnung (Größe ca. 20×5 cm, hat sich bei mir gut bewährt) aus.

Eine noch feinere Körnung, z. B. 8000er erzeugt bei einem guten Stahl noch mehr schärfe, eine gröbere Körnung brauchst Du nur bei sichbaren Scharten, bzw. bei starke Abnutzung der Klinge.

Klingen mit Wellenschliff/Säge, Besteckmesser, Scheren oder auch Zangen am besten zum schleifen geben.

Nutzen Sie gerne auch unseren Schleifservice, oder gebe Ihre Messer, Scheren usw. zum schleifen in eine nahegelegene Werkstatt Ihres Vertrauens ab.

Nähere Informationen finden Sie in unserem Beitrag über das Schleifen.

3. Welche Schneidunterlage verwende ich am besten?

Am besten sind Schneidebretter aus Holz  oder Kunststoff, achten Sie darauf, dass die Schneidunterlage möglichst im Vergleich zum Stahl weich ist, also verwenden Sie kein Glas, Steingut oder Ähnliches. Wir empfehlen Schneidbretter aus Holz, diese schonen die Klinge, sind langlebig und hygienisch.

Hierzu haben wir zusätzlich auch einen kleinen Beitrag verfasst.

4. Wie kann ich meine Messer Sicher und Griffbereit verstauen?

Ob Messerblock, Magnetleiste oder Messertasche es gibt je nach Gusto und Bedarf die verschiedensten Möglichkeiten Deine Messer sicher und griffbereit zu verstauen.

Sehen Sie hierzu gerne auch unseren Beitrag zur Aufbewahrung von Messer im Blog an.

 

Hinweis zu gesetzl. Einschränkungen (§42 des WaffG) für das Mitführen von Messern

Bitte beachten Sie, dass für das Tragen (Mitführen) von Messern in Deutschland gesetzliche Regelungen (§42 des WaffG) zu beachten sind. Davon betroffen können bei Veranstaltungen, im Öffentlichen Verkehr und in Messerverbotszonen jede Art von Messern sein. Insbesondere für Klappmesser bei dem sich die arretierbare Klinge mit einer Hand öffnen lässt (Einhandmesser) und feststehende Messer mit einer Klinge die länger ist als 12 cm gelten strengere Einschränkungen.

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